Aktuelles: Hallenbetrieb und Außenplätze

Liebe Mitglieder,

leider können wir nichts Positives über den Freizeitbereich “Indoor” und damit über die Hallenbetriebe im Dezember berichten. Das Spielen in den Berliner Hallen wird weiterhin im Dezember untersagt sein. Die neuen Vorgaben gelten zwar formell bis zum 20.12.2020, werden aber bis Weihnachten bzw. bis über den Jahreswechsel hinaus gelten. Entscheidend wird für uns sein, was der Senat im Anschluss an den heutigen bundesweiten Corona-Gipfel in einer Sondersitzung am Donnerstag konkret beschließt.

Wir warten erneut die nächste Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und die Informationen über den LSB/TVBB ab und werden dann alle Mitglieder zeitnah informieren. Wir gehen stark davon aus, dass auch die Winterspiele nicht mehr stattfinden werden.

Im Sport soll es für Kinder weiter eine Obergrenze geben: Sie dürfen nur in festen Gruppen von maximal zehn Kindern bis zwölf Jahren zuzüglich einer Betreuungsperson Sport treiben. Das gilt nur im Freien. Sporthallen sind lediglich für Schul- und Leistungskadersport geöffnet. Die Situation bleibt besonders in Berlin schwierig angesichts des sehr hohen Inzidenzwertes. Hier werden zusätzlich verschärfte Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen für das Land Berlin erwartet. Die Maßnahmen für die Freizeitbetriebe wird in den Folgemonaten in Anlehnung an den entwickelten 20-seitigen Maßnahmenkatalog vom Infektionsgeschehen bzw. von dem Inzidenzwert und Krankenhaussituation abhängig sein. Der Weg in Berlin ist bekanntlich noch lang von 200 auf 50/100.000 zu kommen.

Wir freuen uns aber, dass unsere Mitglieder die Außenplätze zu zweit weiter nutzen und die Tennishallen in Brandenburg: Wandlitz und Seeburg frequentieren. Wir wünschen dabei viel Spaß und hoffen, dass das Wetter noch ein bisschen hält. Wir haben bereits Frost und drücken ganz viele Augen mit Ingo Wolf zusammen zu. Ingo versucht sein Bestes, normalerweise ist er im November nicht in Hermsdorf.

Bleibt weiter gesund.

Euer Vorstand

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Dreizehnte Änderung der Infektionsschutzverordnung Berlin

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Der Blick auf den 25.11.2020