Verbandsspiele Winter
Die Winterspiele und Spielerlisten sind einsehbar!
Nutzungs- und Hygienekonzept des TVBB für den Wettkampfbetrieb ab dem 20.10.2021
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch leicht übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege.
Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Ebenso gilt die Übertragung durch in der Luft befindliche Aerosole in geschlossen Räumen als möglich.
Die wirkungsvollste Art der Infektionsvermeidung ist daher die strikte Einhaltung des Abstandes.
Tennis gilt als kontaktlose Individualsportart, die sich aufgrund der Größe und der Beschaffenheit des Platzes relativ ideal zur Ausübung von Bewegung (unter der Bedingung des Abstandes) auch im Wettkampfbetrieb ausführen lässt.
Als rechtlicher Rahmen für die Vereine und Individualsportler im Bereich des TVBB gilt derzeit die aktuelle SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats für alle Aktivitäten im Bereich des Vereins.
In Brandenburg gilt die aktuelle Verordnung
entsprechend.
Im Folgenden wird immer das grammatische Geschlecht der Person genannt.
Im Rahmen der Vorbereitung und Planung der Wettkämpfe sind folgende Punkte seitens der Vereine und Spieler*innen jederzeit zu gewährleisten:
An den Wettbewerben dürfen grundsätzlich nur aktuell negativ Getestete, Genesene sowie vollständig geimpfte Personen teilnehmen (Testpflicht gilt für alle an der Sportausübung Teilnehmenden einschließlich der
Betreuungspersonen und des Funktionspersonals) (3 G Regel) . Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren sowie für Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs getestet
Der geforderte Mindestabstand > 1,5m zu allen Personen muss jederzeit und überall eingehalten werden.
Tennis wird auch im Doppel grundsätzlich ohne jeden Körperkontakt ausgeübt, eine gegenseitige Berührung ist also nicht notwendig und immer zu vermeiden.
Für die Einhaltung der Regeln ist der Mannschaftsführer der jeweiligen Mannschaft verantwortlich
Im Zweifel gilt immer: Abstand halten und andere Personen respektvoll und mit Umsicht behandeln - Gesundheit geht vor Wettkampf.
über Maßnahmen zur Eindämmung des
neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
Ergänzend bitten wir folgende Hinweise des LSB Berlin zu beachten:
Wer vollständig geimpft oder vollständig genesen ist und das entsprechend nachweisen kann, braucht keinen negativen Corona-Test nachweisen bei der Sportausübung. Das gilt sowohl im Trainings- als auch im Wettkampfbetrieb. In diesem Fall muss aber der Impf-Nachweis oder der Genesenen-Nachweis vorliegen!
Wenn im Folgenden von einer Testpflicht die Rede ist, ist damit gemeint, dass auf Basis der "3G"-Regel (vollständig genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet) entweder
• ein maximal 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis • oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit
negativem Ergebnis durchgeführt wurde
• oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
• oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.
Achtung:Die allgemeine Testpflicht gilt NICHT für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler, unabhängig ihres Alters.
Für die Überprüfung der Tests, Impfbescheinigungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen / Mannschaftsführer zuständig.
Anders als bei kulturellen Veranstaltungen o.ä. herrscht bei reinen der Sportausübung keine Abstands- bzw. Maskenpflicht. Aus diesem Grund besteht bis auf weiteres eine Testpflicht bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen.
Die Umkleidekabinen sollten nur so kurz wie möglich und nur zum Umziehen genutzt werden. Die maximale Personenanzahl pro Kabine ist dem Aushang an der jeweiligen Kabinentür zu entnehmen. Während des Aufenthalts in den Kabinen und in den Sanitärräumen (Duschen und Toiletten) sind die Fenster zu öffnen. Ab Betreten der Halle ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis entweder aktiv an der Sporteinheit teilgenommen oder die Halle verlassen wird.
Wettkämpfe sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte
des jeweiligen Verbandes stattfinden. Alle Teilnehmenden (auch Trainer und Betreuer) haben für den Wettkampf eine Testpflicht, deren Einhaltung vor dem Betreten der Sportstätte nachzuweisen ist.
Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor)
• Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen ist zulässig, wenn alle Beteiligten negativ getestet, vollständig geimpft oder genesen (3G-Regel) sind. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer*innen).
• In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Dieses Konzept gilt ab dem 20.10.2021 für den Wettkampfbetrieb im TVBB.