TVBB - Corona Eindämmungsverordnung

Nach Beendigung der Verbandsspiele vor den Sommerferien kann auf einen ständigen Corona-Beauftragten verzichtet werden. Selbstverständlich sollte die Zuständigkeit weiter klar geregelt sein, die ständige Anwesenheit eines Beauftragten auf der Anlage ist jedoch nicht erforderlich.

Die Nachholspiele in den Ferien (1. U18m am 26.06. um 11:00 Uhr, 2. Damen am 11.07. um 10.00 Uhr. und 2.U18w am 03.08. um 15.00 Uhr) und das Freundschaftsspiel am 11.07. Damen 50.1 gegen Herren 50.3 werden mit den Mannschaftsbetreuern besprochen.

Die jetzige Verordnung gilt bis einschließlich 4.7. Die Änderungen der dann folgenden Fassung werden die Grundlage für die Empfehlungen der Verbandsspiele im August sein, die rechtzeitig allen zugehen werden.

Neues Update vom TVBB, 24.06.2020: (hier klicken)

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Infektionsschutzverordnung - nicht falsch verstehen