Sportliche Anpassungen folgen

Liebe Mitglieder,


seitens des Senats wurde noch einmal betont, dass die Stoßrichtung der aktuellen sars-cov -2-InfektionsschutzV darauf abzielt, die physisch sozialen Kontakte in dieser Zeit insbesondere Indoor auf das absolute Minimum zu reduzieren.

Wir haben eine sehr ernste Situation in Deutschland, die wir nicht unterschätzen sollten. Keiner von uns ist daran interessiert, das Clubleben runterzufahren, aber wir sollten unsere Gesundheitslage bewusst wahrnehmen und die Lage verstehen . In diesem Sinne sollen und müssen wir auch handeln.

Wir werden heute die elfte InfektionsVO erwarten, die entweder ab Mittwoch oder Samstag in Kraft treten wird.  Solange ist unsere Halle für die Abonnementen geöffnet ( 2 Personen).

Folgende Inhalte werden angepasst:

Gedeckte Sportanlagen / Sporthallen sollen nur geöffnet werden dürfen, soweit dies erforderlich ist für das Training des bereits in § 5 Abs. 7 lit. b) genannten Personenkreises. Ergänzend soll die Öffnung für den Pferdesport in dem unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend erforderlichen Umfang möglich sein.

Darüber hinaus sind alle gedeckten Sportanlagen für den Breiten- und Amateursport zu schließen – unabhängig davon, ob öffentlich oder privat oder kommerziell. Um dies klarzustellen soll die Verordnung kurzfristig zu diesem Punkt angepasst werden.

Wir werden solange es der Frost zulässt , vier Außenplätze für die Mitglieder zur Verfügung stellen .

Eim erneuter Rundbrief wird folgen.

Euer Vorstand

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Zehnte Verordnung zur Änderung der Infektionsschutzverordnung