Duschen, Umkleidekabinen und Tennishalle
Liebe Mitglieder,
die Halle, die Umkleidekabinen und die Duschen öffnen zum 06.07.2021 (Auflagen siehe Bezirksamt). Bitte nur zwei Personen pro Dusche und 4 pro Umkleidekabine, Maskenpflicht!
Unsere Duschen haben wir regelmäßig laufen lassen, damit am Tag der Öffnung keine Legionellengefahr besteht.
Ihr könnt jederzeit auf unserer Homepage alle aktuellen Termine einsehen.
Wir haben dieses Jahr ein vielfältiges Angebot, siehe Blog Termine.
Euer Vorstand
Bezirksamt:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportlerinnen und Sportler,
der Senat von Berlin hat die Regelungen für den Sport mit der 8. Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Ab dem 04.06.2021 gelten daher für die Reinickendorfer Sportanlagen folgende Regelungen:
Sport in Sporthallen
Die Sporthallen stehen spätestens ab dem 07.06.2021 wieder zur Verfügung. Sollten Sie eine Halle bereits vorher nutzen wollen, melden Sie sich bitte im Sportamt bei Herrn Lindhammer (Tel.: 90294 6098). Erlaubt sind:
¨ Bundes- und Landeskadertraining sowie Berufsporttreibende ohne Einschränkungen.
¨ Ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen plus einer übungsleitenden Person ohne Testpflicht.
¨ Trainingsgruppen bis zu 10 Personen mit einer Testpflicht für alle Anwesenden.
¨ Trainingsgruppen mit Sporttreibenden bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis zu 20 Personen ohne Testpflicht plus eine Betreuungsperson mit Testpflicht.
Pro separatem Hallenteil ist eine 10er-Gruppe bzw. 20er-Gruppe (bei Kindern bis einschließlich 14 Jahre) zugelassen, die Gruppen dürfen sich nicht vermischen.
Die Umkleidekabinen und Duschen sollen nur so kurz wie möglich und nur zum Umziehen und Duschen genutzt werden. Die maximale Personenanzahl pro Kabine ist dem Aushang an der jeweiligen Kabinentür zu entnehmen.
Während des Aufenthalts in den Kabinen und in den Sanitärräumen (Duschen und Toiletten) sind die Fenster zu öffnen.
Ab Betreten der Halle ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis entweder aktiv an der Sporteinheit teilgenommen oder die Halle verlassen wird.
Sport im Freien auf öffentlichen Sportanlagen
Der Sport auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt für
¨ Bundes- und Landeskadertraining sowie Berufsporttreibende ohne Einschränkungen.
¨ Ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen plus einer übungsleitenden Person ohne Testpflicht.
¨ Trainingsgruppen beliebiger Größe ohne Abstand mit einer Testpflicht für alle Teilnehmenden (organisierter Vereinssport).
¨ Trainingsgruppen mit Kindern bis zu einschließlich 14 Jahren bis zu 20 Personen ohne Test mit einer übungsleitenden Person mit Testpflicht (wenn die Gruppe größer als 20 Personen sein soll, gilt für alle Teilnehmenden eine Testpflicht!).
Wettkämpfe im Freien sind erlaubt, wenn sie im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte des jeweiligen Verbandes stattfinden.
Alle Teilnehmenden (auch Trainer und Betreuer) haben für den Wettkampf eine Testpflicht.
Auch Trainingsspiele und Testspiele sowie Trainingswettkämpfe mit anderen Vereinen/ Trainingsgruppen unterliegen diesen Regeln.
Zuschauer bleiben bei Wettkämpfen nicht erlaubt!
Im Trainingsbetrieb sind Zuschauende möglich, sofern diese eine negatives Testergebnis vorweisen können.
Umkleidekabinen und Duschen
Die Umkleidekabinen und Duschen auf den Sportplätzen stehen wieder zur Verfügung unter folgenden Voraussetzungen:
¨ Die Anzahl der pro Kabine zugelassenen Personen ist ausnahmslos einzuhalten.
¨ Ab Betreten des Gebäudes muss bis zum Verlassen des Gebäudes ein medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (außer während des Duschens).
¨ Die Fenster bzw. Lüftungsgelegenheiten müssen geöffnet werden.
¨ Der Aufenthalt in den Kabinen soll so kurz wie möglich gestaltet werden und nur für das Umkleiden genutzt werden.
¨ Taktik- und Mannschaftsbesprechungen, Kabinenfeste, das „Feierabend-Getränk“ und ähnliche längere Aufenthalte in den Kabinen sind nicht gestattet.
Aufgrund der geringen Anzahl von Personen, die gleichzeitig duschen können, ist es eventuell notwendig, die Trainingseinheit zu verkürzen.
Ich bitte, dies bereits im Vorfeld unbedingt einzuplanen, damit die Dienstzeit der Sportplatzwarte eingehalten wird.
Sollten einzelne Regelungen missachtet werden, können zusammen mit den jeweils zuständigen Fachverbänden entsprechende Sanktionen verhängt werden.
Ich appelliere an alle Nutzenden, sich an diese Regelungen zu halten, um die neu gewonnenen Freiheiten nicht wieder einbüßen zu müssen.
Sofern die Inzidenzzahlen weiterhin stabil niedrig unter den vorgegebenen Grenzwerten bleiben, kann voraussichtlich ab dem 18.06.2021 mit weiteren Lockerungen gerechnet werden.
Hinweis zu den Tests:
Erforderlich ist jeweils:
¨ ein tagesaktueller Point-of-Care (PoC)-Antigen,Test mit negativem Ergebnis
¨ oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
¨ oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate)
Die Testpflicht besteht nicht für Personen, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (dies gilt für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte).
Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.
Ebenso erhalten bleibt auch weiterhin in jedem Fall die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Sportamt Reinickendorf,
Ilka Grafschmidt
JugFamSchulSport