Interimsregeln

Die Nichteinhaltung der Regeln gemäß der sechsten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnungen des Landes Berlin und Empfehlungen des TVBBs kann dazu führen, dass die Tennisanlage und Gastronomie seitens der Behörden geschlossen werden oder Bußgeldstrafen bezahlt werden müssen. Alle Mitglieder sind dazu verpflichtet, die Regeln einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen Verhaltensregeln oder der Nichtbeachtung von Hygieneauflagen durch einzelne Personen, gilt die gesetzliche Grundlage des §24, Ordnungswidrigkeiten des Berliner Senatsbeschlusses. Ein Ausschluss aus dem Spielbetrieb/Trainingsbetrieb und ein Ausschluss die Clubanlage nicht betreten zu dürfen, kann als Maßnahme des Vereins in Erwägung gesetzt werden. Im Rahmen dieser Regeln werden die Tennisplätze ausschließlich online gebucht. Die Nutzung der Plätze nach Ablauf der reservierten Spielzeit ist dann zulässig, wenn der Platz in der Folgestunde nicht belegt ist.

Der Trainingsbetrieb ist ab dem 16.05.2020 wieder über den normalen Clubeingang erreichbar. Dafür ist ein vorgegebener Laufkorridor eingerichtet. Der KiGa-Trainingsbetrieb am Samstag ist weiterhin ausschließlich über die Mühlenfeldstraße zugänglich.

Die Coronabeauftragten sind Ingo Raeder, Lukasz Szmania, alle Trainer und der gesamte Vorstand, die die Einhaltung von „Interims-Regeln“ überwachen.

Allgemeine Regeln

  • Das Betreten der Anlage ist nur für Mitglieder, die vorher einen Platz online gebucht oder in der Gastronomie einen Platz zum Essen reserviert haben. 

  • Das Betreten der Anlage bei Infektionskrankheiten (Husten, Schnupfen, Fieber, Kopfschmerzen, Halsschmerzen) ist nicht gestattet.

  • Wir empfehlen beim Betreten und Verlassen der Anlage eine Schutzmaske zu tragen.

  • Ein Verweilen auf der Tennisanlage ist untersagt. Die Gastronomie darf an fest definierten Plätzen genutzt werden. Umkleidekabinen, Duschen und die Tennishalle sind gesperrt. Bitte “spielfertig” auf der Anlage erscheinen. Die vorgegebenen Markierungsbereiche und markierten Verbotszonen sind einzuhalten. Bekleidungswechsel und Körperpflege finden auf der Sportanlage nicht statt. 

  • Risikogruppen gemäß RKI müssen besonders großen Abstand halten und sich des erhöhten Risikos bei der Ausübung des Tennissportes bewusst sein.

  • Jeder hat sein eigenes Desinfektionsmittel dabei, vor Spielbeginn und nach Spielende wird empfohlen sich zu desinfizieren . Bereit gestellte Desinfektionsmittel im Club haben aus Erfahrung nur eine kurze Verweildauer. 

  • Die Gastronomie ist unter besonderen Auflagen geöffnet: Mit selbst zubereitetem Speiseangebot darf ab dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln nach § 2 Absatz 1 von 6 bis 22 Uhr die Gastronomie im HSC geöffnet haben. Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Selbstbedienungsbuffets dürfen nicht angeboten werden. Zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; in diesem Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten. Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung gemäß §§ 1, 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 bleiben unberührt. Unserer Gastronomie wird zur Kontaktnachverfolgung empfohlen, Reservierungs- und Präzenslisten zu führen. Bitte dafür eigenen Kugelschreiber dabei haben. Der Toilettenbereich darf nur von einer Person betreten und benutzt werden. Beim Betreten und Verlassen des Clubhauses ist Maskenpflicht.

Regeln beim Tennisspiel

  1. Der Trainingsbetrieb zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen inklusive Trainer ist ab dem 16.05.2020 auf unserer Anlage gestattet. Das freie Doppelspiel im allgemeinen Spielbetrieb ist ab dem 25.05 auf unserer Anlage gestattet. 

  2. Vor Spielbeginn oder Nutzung der Gastronomie trägt sich jeder in die ausliegende Präsenzliste ein (Spielbetrieb liegt aus, Trainingsbetrieb wird von den Trainern gesteuert und schriftlich dokumentiert). Ein eigener Kugelschreiber wird zum Schreiben für die Präsenzlisten beim Spielbetrieb genutzt. Das Eintragen in die Listen mit angebenden Uhrzeiten ist neben dem Online-Buchungssystem verpflichtend.

  3. Das pünktliches Verlassen des Tennisplatzes mit 1,5m Abstand zum Spielpartner ist einzuhalten, die Anlage darf nur fünf Minuten vor Spielbeginn betreten und nach Spielende 5 Minuten danach verlassen werden (Abstand 1,5m) ; das anschließende Verweilen im Gastronomiebereich ist für zwei Stunden erlaubt. Beim Warten im Trainingsbetrieb muss ebenfalls der Abstand von 1,5m eingehalten werden.

  4. Die Sitzbänke sind mit 2 Meter Abstand positioniert, eigene frisch gewaschene Handtücher (eins zum Sitzen und eins zum Abziehen der Plätze) müssen dabei sein. 

  5. Vor und nach dem Spiel werden die Hände desinfiziert. Achtet darauf, dass mit den Händen nicht das Gesicht berührt wird.

  6. Wichtig: Respekt vor dem Spielpartner auch ohne Händeschütteln!

  7. Bleibt fair und gebt auch anderen Mitgliedern die Chance, zu spielen. Hinterlasst die Plätze in einem guten Zustand (Platzbereitung und Sprengen). 

Auch in der zweiten Phase der nächsten Lockerungsmaßnahmen im Tennisbereich müssen wir weiterhin verantwortungsbewusst und vorsichtig sein.  

Das neu definierte Warnsystem in Form einer Infektionsampel mit drei festgelegten Indikatoren in Berlin wird maßgeblich für den weiteren Maßnahmenkatalog im Sportbereich sein. Die Indikatoren umfassen den Replikationswert, die Anzahl der Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner und die Kapazität auf den Intensivstationen. Sobald zwei der drei Indikatoren in Phase „gelb“ sind, sollen neue Maßnahmen zur Eindämmung erörtert werden. Ist es zwei Mal „rot“, sollen Lockerungen zurückgenommen werden. Der TVBB wird darauf angepasst reagieren und geeignete einschränkende Maßnahmen ergreifen.

Wir möchten daher dringend an alle appellieren, unsere Vorgaben zur Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln strikt zu beachten.

Wir wünschen euch weiterhin Gesundheit und viel Freude beim Tennis.

Euer Vorstand

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Tennis-Reisemannschaft 1985 bis 2011