Die Tennishalle
Blitzblank und mit neuem LED-System darf die Tennishalle ab dem 08.06.2020 laut Verordnung genutzt werden. Die Hygienemaßnahmen (2m Abstand halten, Handtuch auslegen, durchgehendes Lüften) müssen eingehalten werden.
Allgemeine Informationen vom LSB (30.05.2020):
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Sporttreibende, sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass ab dem 06.06.2020 mit weiteren Lockerungen der aktuell geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung gerechnet werden kann und in diesem Zusammenhang unter Umständen auch die eingeschränkte Öffnung der Sporthallen möglich sein wird. Der Senat plant die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung entsprechend zu ändern.
Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass nach dem Beschluss neuer Maßnahmen oder Lockerungen jeweils immer eine sehr kurzfristige Umsetzung erwartet wird, die wir auch gerne für Reinickendorf ermöglichen wollen.
Im Moment gehen wir davon aus, dass ab dem 08.06.2020 in den Sporthallen (ohne Nutzung der Umkleideräume und Duschen) Sportausübung möglich sein könnte, wenn er kontaktlos und unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen und Mindestabstände durchgeführt wird.
Die Öffnung der Hallen soll analog des aktuellen Vergabeplanes erfolgen. Voraussichtlich werden jedoch die jeweiligen Trainingszeiten gekürzt werden müssen, um ggf. erforderliche Reinigungen und Lüftungen durchzuführen. Es ist auch damit zu rechnen, dass jeweils nur eine begrenzte Personenanzahl eine Halle gleichzeitig nutzten darf, so dass Umorganisationen in der Trainingsplanung der Vereine erforderlich sein werden, sofern diese ihre Hallenzeit nutzten möchten.
Ob die eingeschränkte Nutzung der Hallen für alle Sportarten umsetzbar sein wird, wird im Einzelfall jeder Sportverein für sich klären müssen.
Ein Hygienekonzept für die Sporthallennutzung wird im Moment im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erstellt.